02.05.2013 Politik

Gesetz zur Gleichstellung, Inklusion und selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Behinderung im Freistaat Sachsen

Die Fraktion DIE LINKE und die SPD-Fraktion haben den Entwurf für ein Gesetz zur Gleichstellung, Inklusion und selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Behinderung im Freistaat Sachsen (Sächsisches Inklusionsgesetz – SächsInklusG) in den Landtag eingebracht.

In dem Entwurf vom 02.05.2013 heißt es:

"Die UN-Behindertenrechtskonvention ist für Sachsen uneingeschränkt gültig. Dies ergibt sich aus dem Fakt, dass die Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland entsprechend dem Lindauer Abkommen und aus dem Grundsatz der Bundestreue heraus mit dem Gesetz vom 21. Dezember 2008 einverstanden waren. Somit trat die UN-Behindertenrechtskonvention am 26. März 2009 in Deutschland in Kraft. Es besteht damit im Freistaat Sachsen die Verpflichtung zur Realisierung aller in die Landeskompetenz fallenden Maßnahmen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und zur grundlegenden Anpassung und Weiterentwicklung der landesrechtlichen Rahmensetzungen für Menschen mit Behinderung."

Neben der Formulierung des Gesetzeszieles, der inhaltsleitenden Grundsätze, des Geltungsbereiches und der maßgeblichen Begriffsbestimmungen enthält es insbesondere folgende Schwerpunkte:

  • Allgemeines Gebot zur Gleichstellung und Inklusion sowie allgemeines Verbot der Diskriminierung von Menschen mit Behinderung
  • Berücksichtigung der besonderen Belange von Frauen mit Behinderung
  • Berücksichtigung der besonderen Belange von Kindern mit Behinderung
  • Festlegungen zu umfassender Barrierefreiheit insbesondere im Bereich Bau und Verkehr, hinsichtlich von Kommunikationshilfen, Informationstechnik, Bescheiden, Vordrucken und amtlichen Informationen
  • Festlegungen zur Anwendung der Deutschen Gebärdensprache u. a. deren Anerkennung als gleichberechtigte Amtssprache und deren Einsatz in Unterricht und Ausbildung
  • Regelungen zur Kostenübernahme für Kommunikationshilfen
  • Regelungen zu Rechten und Ansprüchen im Falle von Sehbehinderung sowie von Hör- und Sehbehinderung
  • Regelungen zu besonderen Teilhabebereichen wie frühkindliche und schulische Bildung, Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Hochschulstudium, Wohnen, Familie und Elternschaft, Teilhabe an Arbeit und Beschäftigung, Gesundheitsvorsorge und medizinische Versorgung sowie Kultur, Sport und Tourismus
  • Erstellung eines Sächsischen Landesförderplanes – Arbeit und Beschäftigung
  • Einrichtung einer unabhängigen Sächsischen Inklusionsstelle
  • Einführung des Amtes einer Sächsischen Ombudsperson für Inklusion
  • Einrichtung eines Landesinklusionsrates
  • Festlegungen zu kommunalen Beauftragten und kommunalen Beiräten für die Belange von Menschen mit Behinderung
  • Maßnahmen zum besonderen Rechtsschutz für Menschen mit Behinderung wie Nachteilsausgleich im Verwaltungsverfahren (Beweislastumkehr) und Einführung eines Klagerechtes anerkannter Verbände
  • Festlegungen zur Steuerung des Prozesses des Disability Mainstreaming im Freistaat Sachsen einschließlich der Sanktionierung von Gesetzesverstößen
  • Festlegungen zur Erstellung von Programmen, Plänen und Berichten zur Umsetzung der Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention

Gesetztesentwurf Drucksache 5/11841.

Nachtrag: Der Gesetzesentwurf wurde nach zweiter Lesung am 9.4.2014 abgelehnt: Plenarprotokoll 5/94, Tagungsordnungspunkt 4

Weitere Protokolle der Anhörungen und weitere Drucksachen zu diesem Gesetzgebungsverfahren sind unter der Vorgangsnummer 11841 auf der Internetseite des Sächsischen Landtags zu finden.

(Quelle: Sächsischer Landtag)


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