01.01.2012 Politik

Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (PNG)

Die Leistungen der Pflegeversicherung werden mit Beginn des Jahres 2013 ausgeweitet. Das ambulante Leistungsangebot, das bisher Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung umfasst, wird um Betreuungsleistungen für Demenzerkrankte erweitert. Zugleich bekommen Demenzkranke in der ambulanten Versorgung höhere Leistungen als bisher.

Das Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung wurde am 29. Oktober 2012 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Bundesgesetzblatt Teil I 2012 Nr. 51 29.10.2012 S. 2246

Im Vorfeld hatten verschiedene Organistationen und Institutionen zu dem Gesetzesentwurf Stellung genommen.

Das PNG wurde am 29. Juni 2012 vom Deutschen Bundestag in zweiter und dritter Lesung beschlossen. Die Regelungen traten am 30. Oktober 2012  bzw. am 1. Januar 2013 in Kraft.

Am 21. September 2012 passierte das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz den Bundesrat. Damit ist der Bundesrat nicht den Empfehlungen seines Gesundheitsausschusses gefolgt, einen Vermittlungsausschuss einzuberufen, um das Gesetz noch einmal grundlegend zu überarbeiten.

Alle Daten zum Gesetzgebungsvorgang im Informationssystem des Deutschen Bundestags.

Mehr Informationen zum Thema gibt es auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG): Informationen zum Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG)

(Quelle: Bundesministerium für Gesundheit)


Kommentare (0)

Keine Kommentare gefunden!

Neuen Kommentar schreiben

Mit * gekennzeichnete Felder müssen ausgefüllt werden.