09.11.2012 Politik

Gesetz zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs in stationären Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen

Der Deutsche Bundestag hat am 9. November 2012 das Assistenzpflegegesetz beschlossen.

Das Assistenzpflegegesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates. 

Der Gesetzentwurf knüpft an das Gesetz zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs im Krankenhaus vom 30. Juli 2009 an. Im Jahr 2009 wurde gesetzlich verankert, dass pflegebedürftige behinderte Menschen bei stationärer Krankenhausbehandlung ihre Assistenzpflege weiter in Anspruch nehmen können. Neben dem Anspruch auf Mitaufnahme der Assistenzpflegeperson in die Einrichtung erhalten sie danach für die gesamte Dauer der stationären Krankenhausbehandlung weiterhin das Pflegegeld sowie die Hilfe zur Pflege durch die Sozialhilfe. Damit wird der besonderen Situation behinderter pflegebedürftiger Menschen Rechnung getragen, die neben der medizin-pflegerischen Versorgung weitere Hilfestellungen durch ihre Assistenzpflege benötigen.

Der neu beschlossene Gesetzentwurf greift die grundlegende Zielrichtung dieses Gesetzes auf und erstreckt dessen Maßnahmen auch auf die stationäre Behandlung in Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen.

Weitere Informationen gibt es auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.

Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 24.09.2012 (Bundestagsdrucksache 17/10747):"Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs in stationären Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen" (PDF)

(Quelle: Deutscher Bundestag)

 


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