25.02.2013 Politik

Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten (Patientenrechtegesetz)

Das „Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten" (Patientenrechtegesetz) wurde am 25. Februar 2013 im Bundesgesetzblatt verkündet.

Es bündelt erstmals die Rechte von Patienten und entwickelt sie in verschiedenen Punkten weiter. So wird etwa der Behandlungsvertrag zwischen Arzt und Patient ausdrücklich im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert, ferner erhalten die Patienten ein gesetzliches Recht auf Einsicht in ihre Patientenakte.

Das Patientenrechtegesetz wurde am 1. Februar 2013 vom Bundesrat beraten und am 25. Februar 2013 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl I Nr. 9).

Bundesratsdrucksache 7/13: Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten (PDF)

Siehe auch: Behandlungsvertrag auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (www.gesetze-im-internet.de)

(Quelle: Bundesministerium für Gesundheit)


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