01.01.2012 Politik

Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VStG)

Mit dem im Dezember 2011 in Kraft getretenen Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstruk­turen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VStG) wurden umfassende Maß­nahmen auf den Weg gebracht, die eine gute und flächendeckende Versorgung auch für die Zukunft sichern sollen.

Die Regelungen zielen vor allem auf folgende Bereiche:

  • bessere Versorgung für die Patienten
  • flexiblere Versorgungsstrukturen auf dem Land
  • Anreize für Ärzte in strukturschwachen Gebieten
  • gute Rahmenbedingungen für den Arzt
  • berufzielgenaue Bedarfsplanung

Zu dem Gesetzesentwurf hatten sich im Vorfeld verschiedene Verbände und Organisationen in Stellungnahmen geäußert, unter anderem die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation (Stellungnahme der DVfR vom 21.09.2011) sowie der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge (Stellungnahme des Deutschen Vereins vom 27.09.2011).

Das Gesetz ist im Wesentlichen am 1. Januar 2012 in Kraft getreten.

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat für dieses Gesetz eine Informationsseite eingerichtet: GKV-Versorgungsstrukturgesetz

(Quelle: Bundesministerium für Gesundheit)

 


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