16.01.2013 Politik

Gesetzentwurf zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Wahlrecht

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, in dem sie eine Änderung des Bundeswahlgesetzes und des Europawahlgesetzes fordert.

Bisher seien "all jene Menschen pauschal vom aktiven und passiven Wahlrecht ausgeschlossen, für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer oder eine Betreuerin bestellt ist". Ausgeschlossen seien auch Menschen, die eine Straftat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen haben und aufgrund dessen in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind.

Diese Ausschlusstatbestände seien nach geltenden menschenrechtlichen Standards nicht zu rechtfertigen und stünden „im Widerspruch zu den Zielen der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“, die seit 2009 in Deutschland geltendes Recht sei.

Gesetzentwurf (Bundestagsdrucksache 17/12068)

(Quelle: Deutscher Bundestag)


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