28.02.2019 Verwaltung, Verbände, Organisationen

GKV-Hilfsmittelverzeichnis aktualisiert

Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Sitzenverband) hat die Überarbeitung des Hilfsmittelverzeichnisses abgeschlossen. Zwischen Juli 2015 und Dezember 2018 wurden 41 Produktgruppen überarbeitet, fortgeschrieben und aktualisiert.

Das Hilfsmittelverzeichnis umfasst ca. 32.500 Produkte von A wie „Absauggeräte“ bis Z wie „Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel“. Das 2017 verabschiedete Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) hatte den GKV-Spitzenverband dazu verpflichtet, bis Ende 2018 sämtliche Produktgruppen, die seit dem 30. Juni 2015 nicht mehr grundlegend aktualisiert wurden, systematisch zu prüfen und, falls nötig, fortzuschreiben. Viele Produkte waren veraltet und wurden aus dem Verzeichnis gestrichen. Der aktuelle Stand entspreche den versorgungsrelevanten medizinischen und technischen Erkenntnissen und Entwicklungen, erklärt der GKV-Spitzenverband in einer Pressemitteilung vom 26. Februar 2019.

Zwischen Innovation und Wirtschaftlichkeit

Neu festgeschrieben wurde beispielsweise, dass Rollatoren in der Regel nicht mehr als zehn Kilogramm wiegen dürfen; das Exo-Skelett, mit dem Menschen mit Querschnittlähmung in bestimmten Fällen stehen und gehen können, hat eine Hilfsmittelnummer erhalten; ebenso Handprothesen, die das Greifen ermöglichen, oder Blutzuckermessegeräte, die den Glukosespiegel bestimmen können, ohne dass sich Diabetiker ständig in die Fingerbeere stechen müssen. Auch welche Qualität die Hilfsmittel aufweisen müssen, haben die Krankenkassen festgeschrieben. Bei der Verordnung von Hilfsmitteln sind die Grundsätze von Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit weiterhin zu beachten. Das Hilfsmittelverzeichnis dient dabei als Orientierungs- und Auslegungshilfe.

Wirtschaftliche Aufzahlungen bei Hilfsmitteln weiterhin zulässig

„Ab sofort müssen alle Leistungserbringer GKV-Versicherte zuerst über zuzahlungsfreie, krankenkassenfinanzierte Hilfs- und Pflegehilfsmittel aufklären, bevor höherpreisige Alternativen angeboten werden dürfen“, so Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes. Zu den Neuerungen gehört auch, dass nun dokumentiert werden muss, wenn ein Hilfsmittel mit wirtschaftlicher Aufzahlung verschrieben wird. Der GKV-Spitzenverband will dazu in der zweiten Jahreshälfte einen Bericht veröffentlichen.

In die Überarbeitung des Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelverzeichnisses wurden Hersteller- und Leistungserbringerorganisationen, Patientenvertretungen, MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) und MDS (Medizinischer Dienst des GKV-Spitzenverbandes), medizinische Fachgesellschaften, Sachverständige sowie die Krankenkassen und ihre Verbände einbezogen bzw. dazu angehört. „Wir wissen natürlich, dass es weiterhin viel zu tun gibt“, so Kiefer. „Deshalb sind wir kontinuierlich mit allen Akteuren im Gespräch. Neben den turnusmäßigen Fortschreibungen, die alle fünf Jahre erfolgen, werden wir wie bisher anlassbedingt Produktgruppen fortschreiben - insbesondere mit Blick auf digitale Versorgungsangebote.“

Link zum Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes

Link zur Hilfsmittel-Richtlinie des Gemeinensamen Bundesausschusses

(Quelle: GKV-Spitzenverband)


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