07.02.2012 Rechtsverordnungen, Richtlinien, weitere Regelungen

GKV-Spitzenverband beschließt neue Begutachtungsrichtlinien für Mutter/Vater-Kind-Maßnahmen

Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen für Eltern und ihre Kinder sollen transparenter und einheitlicher gewährt werden, befand der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Spitzenverband). In Kooperation mit dem Bundesverband Deutscher Privatkliniken e.V. und dem Deutschen Müttergenesungswerk hat der Medizinische Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen (MDS) die Begutachtungsrichtlinie Vorsorge und Rehabilitation überarbeitet. Die neue Fassung wurde am 6. Februar 2012 beschlossen.

Mit der aktualisierten Richtlinie soll nach Aussage des GKV-Spitzenverbandes eine einheitliche Rechtsauslegung der Kassen sichergestellt und die Transparenz der sozialmedizinischen Empfehlungen und Leistungsentscheidungen erhöht werden.

Zur Unterstützung der Umsetzung in der Praxis wurden gleichzeitig einheitliche Umsetzungsempfehlungen erarbeitet. 

Begutachtungsrichtlinie Vorsorge und Rehabilitation (PDF-Dokument)

Umsetzungsempfehlungen

Gemeinsame Pressemitteilung (Februar 2012)

(Quelle: Spitzenverband Bund der Gesetzlichen Krankenversicherung)


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