16.12.2020 Sonstige Veröffentlichungen

Gleiche Chancen im Studium? – Qualitätsstandards und Leitlinien für Nachteilsausgleiche

Qualitätsstandards und Leitlinien könnten Entscheidungen im Bewilligungsverfahren um Nachteilsausgleiche in Prüfungen für Studierende mit Behinderungen verbessern. Zu diesem Schluss kommt eine Studie an der Universität Kassel, für die Anträge und Verfahren um einen Nachteilsausgleich aus den Jahren 2012 bis 2019 ausgewertet wurden.

Nach dem Hochschulrahmengesetz und den Hochschulgesetzen der Länder (hier: § 3 Abs. 4 Satz 3 HHG) sind Hochschulen dazu verpflichtet, die besonderen Belange behinderter Studierender zu berücksichtigen. Ein Instrument dafür sind Nachteilsausgleiche in Prüfungen. Eine Studie an der Universität Kassel hat untersucht, inwieweit sich die verschiedenartigen Gesundheitsbeeinträchtigungen der Studierenden in der Sozialen Arbeit auf den Nachteilsausgleich in Prüfungen auswirken. Es wurden Antragsunterlagen und Bewilligungsbescheide von insgesamt 49 Nachteilsausgleichen in Prüfungen für den Studiengang Soziale Arbeit an der Universität Kassel zwischen 2012 und Januar 2019 im Hinblick auf Assoziationen zwischen den Nachteilsausgleichen und Merkmalen der gesundheitlich eingeschränkten Antragstellenden untersucht.

Rund zwei Drittel der Anträge für einen Nachteilsausgleich wurden mit schweren oder chronischen Erkrankungen begründet. Rund ein Viertel der Studierenden hat eine amtlich anerkannte Behinderung. Bei den Auswirkungen der Erkrankungen bzw. Behinderungen auf die Prüfungssituation standen Schreib- und/oder Leseprobleme (41,3 %) sowie Konzentrationsstörungen im Vordergrund (32,6 %). Seit 2017 sei die Zahl der Anträge aufgrund von psychischen Erkrankungen gestiegen, so die Studie. 91,8 % der Verfahren wurden antragsgemäß mit einer Zeitverlängerung bei Prüfungsverfahren beschieden, davon fast alle mit einer Zeitverlängerung bis einschließlich 50 %.

Die Autorinnen und Autoren sehen weiteren Forschungsbedarf zur Beratungssituation der Studierenden und zum Verfahren von Nachteilsausgleichen. Außerdem erscheine es notwendig, Qualitätsstandards und Leitlinien zu entwickeln.

Der zugehörige Fachbeitrag in der Zeitschrift Forum Sozialarbeit und Gesundheit (1/2021) kann auf der Webseite der Universität Kassel eingesehen werden:

Gleiche Chancen im Studium? – Qualitätsstandards und Leitlinien können Entscheidungen im Bewilligungsverfahren um Nachteilsausgleich in Prüfungen für behinderte Studierende verbessern (PDF, 302 KB, nicht barrierefrei)

(Quelle: Universität Kassel)


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