07.07.2020 Politik

Grundlegende Modernisierung des Betreuungsrechts geplant

Das Bundesministerium für Justiz- und Verbraucherschutz (BMJV) hat im Juni 2020 einen Referentenentwurf zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vorgelegt.

Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, soll das Betreuungsrecht unter Berücksichtigung der Ergebnisse der im Auftrag des BMJV durchgeführten Forschungsvorhaben zur „Qualität in der rechtlichen Betreuung“ und „zur Umsetzung des Erforderlichkeitsgrundsatzes in der betreuungsrechtlichen Praxis im Hinblick auf vorgelagerte ‘andere Hilfen‘" in struktureller Hinsicht verbessert werden. Die Ergebnisse der Studien aus den Jahren 2015 bis 2017 im Auftrag des BMJV hätten gezeigt, dass das Gebot größtmöglicher Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen im Sinne von Artikel 12 des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) im Vorfeld und innerhalb der rechtlichen Betreuung nicht durchgängig zufriedenstellend verwirklicht sei. Zudem gebe es Qualitätsmängel bei der praktischen Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben, die auch Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen erforderlich machten, heißt es in einer Mitteilung des BMJV vom Juni 2020.

Zum Download des Referentenentwurfs auf der Webseite des BMJV

(Quelle: Bundesministerium für Justiz- und Verbraucherschutz)


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