28.12.2011 Sonstige Veröffentlichungen

Gutachten zu den Aufgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) im Hinblick auf die Belange chronisch kranker und behinderter Menschen

"Die besonderen Belange behinderter und chronisch kranker Menschen, das Recht der Rehabilitation und Teilhabe und die Kompetenzen des G-BA" stehen im Fokus des Rechtsgutachtens von Prof. Dr. Felix Welti und Judith Brockmann.

Die Krankenkassen, die Kassenärztlichen Vereinigungen und der G-BA sind verpflichtet, zu prüfen, ob in ihrem Aufgabenbereich behinderte Menschen vom Zugang zu den Diensten und Einrichtungen der Prävention, Krankenbehandlung und Rehabilitation abgehalten werden und ob sie eine solche Benachteiligung durch Fördermaßnahmen kompensieren können. Was das bedeutet, legen die Autoren in ihrem Gutachten im Einzelnen dar.

Zum Gutachten "Die besonderen Belange behinderter und chronisch kranker Menschen, das Recht der Rehabilitation und Teilhabe und die Kompetenzen des G-BA" auf den Internetseiten der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe 

(Quelle: BAG Selbsthilfe)

 


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