29.06.2018 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Gute Rollstuhlversorgung ist Voraussetzung für Teilhabe – DVfR legt Empfehlungen vor

Mobilität ist eine Voraussetzung für Inklusion, Partizipation und gesellschaftliche Teilhabe. Nicht gehfähige Menschen benötigen für ihre selbstständige oder unterstützte Mobilität einen Rollstuhl. Um die Teilhabe der Rollstuhlnutzerinnen und -nutzer bestmöglich zu sichern, ist neben der technisch korrekten Ausführung und Funktionsfähigkeit des Rollstuhls ein auf die individuellen Bedürfnisse und Teilhabeziele ausgerichteter Versorgungsprozess erforderlich. Die DVfR legt Empfehlungen für die teilhabeorientierte Rollstuhlversorgung vor, die sich an alle Akteure im Hilfsmittelbereich richten.

Mit einem Rollstuhl mobil zu sein, ist für nicht gehfähige Menschen unabdingbare Voraussetzung für die selbstbestimmte Teilhabe in allen Lebensbereichen. Von baulichen Barrieren abgesehen ermöglicht es ein Rollstuhl, in der eigenen Wohnung mobil zu sein und den Arbeitsplatz, Schulen, Geschäfte, Arztpraxen sowie alle anderen Orte des gesellschaftlichen Lebens ungehindert erreichen zu können.

Eine gute Rollstuhlversorgung muss auf die individuellen Teilhabeziele ausgerichtet sein und die Mobilität optimal fördern. Selbst wenn Fortbewegung nicht das vorrangige Ziel ist, kann ein individuell angepasster Rollstuhl das Sitzen außerhalb des Bettes über einen längeren Zeitraum ermöglichen und damit Bettlägerigkeit vermeiden.

Eine bedarfsgerechte Rollstuhlversorgung hängt nicht allein von der richtigen Produktwahl, der technisch korrekten Ausführung und der Funktionsfähigkeit des Rollstuhls ab. Ebenso wichtig ist, dass die Rollstuhlnutzerinnen und -nutzer im Versorgungsprozess kompetent und umfassend beraten werden, und dass dabei ihre Teilhabeziele und Kontextfaktoren berücksichtigt werden. Die individuelle Anpassung des Rollstuhls an die Nutzerin / den Nutzer, die ausreichende Unterweisung im Gebrauch des Rollstuhls, ein alltagsorientiertes Training in der Anwendung des Rollstuhls sowie ein zeitnah erreichbarer Service sind weitere Grundbedingungen einer gelingenden Rollstuhlversorgung, die im Versorgungsprozess realisiert werden müssen.

Viele Rollstuhlfahrende haben neben Mobilitätseinschränkungen weitere Beeinträchtigungen und zusätzlichen Hilfebedarf. Besonders in diesen Fällen führt eine kompetente Beratung und Betreuung durch ein interdisziplinäres Expertenteam zu einem guten Gesamtergebnis, welches die Teilhabe der Person ermöglicht. Inwieweit dies gelingt, hängt auch vom Antragbewilligungsverfahren seitens der Leistungsträger ab, welches zügig und störungsfrei organisiert sein muss.

Die DVfR legt in einer Stellungnahme Empfehlungen zur Verbesserung des Rollstuhl-Versorgungsprozesses vor und fordert alle beteiligten Akteure zu entsprechenden Veränderungen auf, damit die Teilhabe der Rollstuhlnutzer optimal gefördert wird.

Empfehlungen zur Verbesserung des teilhabeorientierten Versorgungsprozesses mobilitätseingeschränkter Menschen mit Rollstühlen (PDF, 435 KB)


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