18.12.2015 Betriebe und Interessenvertretungen

IG Metall macht Teilhabe zur eigenständigen Aufgabe

Das Eintreten für Teilhabe ist künftig eine eigenständige Aufgabe der Industriegewerkschaft Metall (IG Metall). Das haben die Delegierten der IG Metall auf einem Gewerkschaftstag im Oktober 2015 in Frankfurt am Main beschlossen.

Sie änderten dafür die Satzung der Gewerkschaft. Künftig heißt es dort: Zu den Aufgaben und Zielen der IG Metall gehört auch die »Vertretung und Förderung der gleichberechtigten Teilhabe behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen am Leben in der Gesellschaft, insbesondere am Arbeitsleben«.

Diese Satzungsänderung hat auch rechtliche Folgen: Sie schafft die Voraussetzungen, dass die Gewerkschaft als Interessenvertreter für die Belange behinderter Menschen anerkannt werden kann und entsprechende Rechte erlangt. Eines dieser Rechte ist das Verbandsklagerecht. Die IG Metall kann also künftig klagen, wenn Behinderte diskriminiert werden. Auch kann sie künftig an die Unternehmen herantreten und den Abschluss von Zielvereinbarungen über die Herstellung von Barrierefreiheit verlangen.

Die IG Metall reagiert mit ihrem Vorstoß auf eine steigende Zahl von Menschen mit Beeinträchtigungen in Betrieben. Die Zahl der Wahlberechtigten sei bei den Schwerbehindertenwahlen im Jahr 2014 im Vergleich zu den Wahlen vier Jahre zuvor um rund 15 Prozent gestiegen. Teilhabe, Integration und Gesundheitsschutz würden in den Betrieben immer wichtiger, heißt es im Newsletter "Teilhabepraxis aktuell Nr. 08 11/2015".

(Quelle: IG Metall)


Kommentare (1)

  1. Wolfgang
    Wolfgang 04.02.2021
    Liste aller anerkannten Verbände für Verbandsklagen auf BMAS online
    www.tinyurl.com/BMAS-Liste-Verbaende-anerkannt

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