13.01.2015 Politik

Interessengemeinschaft Hilfsmittelversorgung kritisiert Ausschreibungen im Hilfsmittelbereich

Ausschreibungen im Hilfsmittelbereich führen "zu einer erheblichen Verschlechterung der Versorgungsqualität der Patienten, einer Aushöhlung des Sachleistungsprinzips sowie zu einer Gefährdung der mittelständischen Versorgungsstruktur der Leistungserbringer", heißt es in einem gemeinsamen Positionspapier der in der "Interessengemeinschaft Hilfsmittelversorgung" (IGHV) zusammengeschlossenen Verbände vom 13. Januar 2015.

Das Ziel des Gesetzgebers, Ausschreibungen im Hilfsmittelbereich zur wirtschaftlichen Versorgung der Versicherten unter Beibehaltung der bisherigen Produkt- und Dienstleistungsqualität sowie unter Berücksichtigung der mittelständischen Leistungserbringerstruktur einzusetzen, sei gescheitert.

Vertragsabschlüsse zwischen den Krankenkassen und den Leistungserbringern gewährleisten nach Ansicht der Verbände dagegen die Qualität der Versorgung, das Wahlrecht der Patienten, die Anbietervielfalt sowie eine wirtschaftliche Versorgung und würden somit die Interessen aller Beteiligten besser berücksichtigen.

In dem Positionspapier wird gefordert, dass die Krankenkassen als erste Option Verträge nach § 127  Abs. 2 SGB V (Verhandlungsverträge) mit den Leistungserbringern abschließen müssen. § 127 Abs. 1 könne entfallen.

Zum Positionspapier auf der Internetseite des Qualitätsverbund Hilfsmittel e.V.

(Quelle: Qualitätsverbund Hilfsmittel e.V.)


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