30.01.2020 Verwaltung, Verbände, Organisationen

IPReG: Forum behinderter Juristinnen und Juristen schlägt Erweiterung des Arbeitgebermodells vor

Das Forum behinderter Juristinnen und Juristen (FbJJ) hat zur Debatte um den Entwurf eines Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPReG) einen Änderungsvorschlag formuliert. Im Mittelpunkt steht dabei die Stärkung des Selbstbestimmungsrechts und der Versorgungsqualität von Versicherten durch Erweiterung des Arbeitgebermodells in der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung.

In dem Änderungsvorschlag des FbJJ, den Arne Frankenstein und Horst Frehe bearbeitet haben, heißt es, dass der Gesetzentwurf in seiner jetzigen Fassung das Ziel verfehle, die besonderen Bedarfe von intensivpflegebedürftigen Versicherten angemessen sicherzustellen und dabei eine qualitätsgesicherte und wirtschaftliche Versorgung nach aktuellem medizinischen, therapeutischen und pflegerischen Stand zu gewährleisten sowie Fehlanreize und Missbrauchsmöglichkeiten zu beseitigen.

„Das Forum behinderter Juristinnen und Juristen (FbJJ) teilt die gegenüber dem Gesetzentwurf vorgebrachte Kritik insbesondere hinsichtlich der fehlenden Umsetzung der Rechte aus der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und des in ihr verankerten Auftrags zur Schaffung eines inklusiven und diskriminierungsfreien Gemeinwesens. Der Gesetzentwurf verkennt, dass zwar nicht alle behinderten Menschen pflegebedürftig, aber alle pflegebedürftigen Menschen im Sinne der Definition der UN-BRK behindert sind.“

Vor diesem Hintergrund sei die Bundesrepublik Deutschland völkerrechtlich verpflichtet, Instrumente zur Verfügung zu stellen, durch die Menschen mit Behinderungen eine selbstbestimmte Wahl der Unterstützungsleistungen und des Aufenthaltsorts treffen können. Die rechtlichen Regelungen müssten deshalb so geändert werden, dass für alle Leistungen des Sozialrechts die persönliche Assistenz als Leistungsform anerkannt und eine bedarfsdeckende, personenzentrierte Unterstützung für alle Menschen mit Behinderungen unabhängig von Art und Schwere der Beeinträchtigung rechtlich und praktisch ermöglicht wird. Hierzu gehöre auch die umfassende Etablierung der Assistenz im Sinne des § 78 SGB IX. Für das FbJJ bietet sich daher als erster Schritt zur notwendigen Veränderung der rechtlichen Rahmenbedingungen die Erweiterung des „Arbeitgebermodells“ in der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung an.

Zum Dokument:

Vorschläge des Forums behinderter Juristinnen und Juristen – FbJJ – zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechts und der Versorgungsqualität von Versicherten durch Erweiterung des Arbeitgebermodells in der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung (Bearbeitungsstand 8.1.2020)

(Quelle: FbJJ)


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