17.05.2016 Verwaltung, Verbände, Organisationen

ISL sieht bei Assistenz in Krankenhäusern dringenden Handlungsbedarf

Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) hat ein aktuelles Rechtsgutachten sowie Handlungsempfehlungen für Politik und Gesundheitswesen zum Thema „Assistenz im Krankenhaus“ vorgelegt und dringenden Handlungsbedarf angemahnt.

Nach dem Gesetz zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs im Krankenhaus aus dem Jahr 2009 können nach Aussage der ISL-Bildungsreferentin Wiebke Schär nur Menschen mit Behinderung ihre Assistenz ins Krankenhaus mitnehmen, die ihre Persönliche Assistenz im Arbeitgebermodell organisieren, da die dafür erforderlichen Kosten übernommen werden. „So kommt es zu der absurden Situation, dass zwar behinderte Arbeitgeber ihre Assistenzperson ins Krankenhaus mitnehmen können, aber völlig gleich betroffene Personen, die die Assistenz als Sachleistung, zum Beispiel durch einen ambulanten Dienst erhalten, diese Möglichkeit nicht haben!“, kritisiert Schär.

Aus dem Rechtsgutachten der ISL geht hervor, dass die derzeitige gesetzliche Regelung weder dem Grundgesetz noch der UN-Behindertenrechtskonvention entspricht. In der Zusammenfassung heißt es: „Die Gesundheitsversorgung in Deutschland muss BRK-konform gestaltet werden, die Einkommensabhängigkeit von Assistenzleistungen muss abgeschafft werden und die rechtlichen Grundlagen für einen Weiterbezug der Leistungen bzw. zur Sicherung der Versorgungskontinuität im Krankenhaus müssen für alle Assistenznehmer_innen geschaffen werden, nicht nur für diejenigen, die ihre Assistenz im Arbeitgebermodell organisieren. Weiterhin sollten die sich aus dem Völkerrecht ergebenden menschenrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands beim aktuell diskutierten Bundesteilhabegesetz berücksichtigt und umgesetzt werden.“

Die Handlungsempfehlungen, das ISL-Rechtsgutachten unter dem Titel „Assistenzleistungen im Krankenhaus im Lichte des Grundgesetzes und der UN-Behindertenrechtskonvention“ sowie weitere Informationen sind auf den Internetseiten der ISL abrufbar:

Zur Webseite der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V.


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