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Das Bundeskabinett hat am 13. Januar 2016 den Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts (BGG) beschlossen. Das derzeit geltende BGG definiert Barrierefreiheit und verpflichtet Träger öffentlicher Gewalt, insbesondere Bundesbehörden, zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und zur Barrierefreiheit.
Es enthält unter anderem Regelungen zur Herstellung von Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr, zum Recht auf Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen, zur Gestaltung von Bescheiden und Vordrucken, zur barrierefreien Informationstechnik, zum Verbandsklagerecht und zur beauftragten Person der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen.
Das geltende Recht soll unter Berücksichtigung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) weiterentwickelt und wirksamer ausgestaltet sowie an gesellschaftliche und technische Entwicklungen angepasst werden. Grundlage der Novellierung ist die UN-BRK. Die Ergebnisse der 2013 bis 2014 durchgeführten Evaluation des BGG fließen ebenfalls ein.
Schwerpunkte der Novellierung sind:
Weitere Informationen:
(Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales - BMAS)
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