14.01.2016 Politik

Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsgesetzes

Das Bundeskabinett hat am 13. Januar 2016 den Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts (BGG) beschlossen. Das derzeit geltende BGG definiert Barrierefreiheit und verpflichtet Träger öffentlicher Gewalt, insbesondere Bundesbehörden, zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und zur Barrierefreiheit.

Es enthält unter anderem Regelungen zur Herstellung von Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr, zum Recht auf Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen, zur Gestaltung von Bescheiden und Vordrucken, zur barrierefreien Informationstechnik, zum Verbandsklagerecht und zur beauftragten Person der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen.

Das geltende Recht soll unter Berücksichtigung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) weiterentwickelt und wirksamer ausgestaltet sowie an gesellschaftliche und technische Entwicklungen angepasst werden. Grundlage der Novellierung ist die UN-BRK. Die Ergebnisse der 2013 bis 2014 durchgeführten Evaluation des BGG fließen ebenfalls ein.

Schwerpunkte der Novellierung sind:

  • Die Anpassung des Behinderungsbegriffs des BGG an den Wortlaut der UN-BRK.
  • Verbesserungen beim Benachteiligungsverbot.
  • Verbesserungen der Barrierefreiheit innerhalb der Bundesverwaltung in den Bereichen Bauen und Informationstechnik.
  • Die Stärkung der Leichten Sprache.
  • Die Unterstützung der Umsetzung von Barrierefreiheit durch die Bundesfachstelle für Barrierefreiheit, die bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See errichtet werden soll.
  • Die Einrichtung einer Schlichtungsstelle bei der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen und Einführung eines Schlichtungsverfahrens zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten nach dem BGG.
  • Die finanzielle Förderung der Partizipation von Verbänden von Menschen mit Behinderungen, insbesondere von Selbstvertretungsorganisationen, durch das BMAS.

Weitere Informationen:

"Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsgesetzes" Pressemitteilung des BMAS vom 13.01.2016

Kabinettsfassung eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts (PDF zum Download)

(Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales - BMAS)


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