29.09.2015 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Kernforderungen der Lebenshilfe zum Bundesteilhabegesetz

Die Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. hat am 12. September 2015 mit Bundesvorstand und Bundeskammer die "Kernforderungen der Lebenshilfe zum Bundesteilhabegesetz" beraten und beschlossen. Die "Eckpunkte der Bundesvereinigung Lebenshilfe für ein Bundesteilhabegesetz" vom April 2013 werden darin weiterentwickelt.

Das Bundesteilhabegesetz wird momentan vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ausgearbeitet. Dabei wird das BMAS von zwei Arbeitsgruppen unterstützt: eine mit Vertretern von Kommunen und Ländern und eine mit Vertretern der Verbände für Menschen mit Behinderung sowie der Behindertenbeauftragten; in der zweiten Gruppe ist auch die Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. vertreten.

Ende September hatte die sogenannte Fachexperten-Arbeitsgruppe im Bundesministerium für Arbeit und Soziales getagt und mögliche Regelungen des neuen Gesetzes beraten. Die Lebenshilfe nimmt zu den aktuellen Entwicklungen in ihren Kernforderungen Stellung.

Diese Zielsetzungen wurden auch beim diesjährige Führungskräftetreffen „spezial“ der Lebenshilfe deutlich, das am 22. und 23. September 2015 in Halle (Saale) stattfand. Mit Dr. Rolf Schmachtenberg vom BMAS stand den Teilnehmenden als prominenter Gesprächspartner der „Architekt“ des zukünftigen Bundesteilhabegesetzes zur Verfügung.

Weitere Informationen:

  • Kernforderungen der Lebenshilfe zum Bundesteilhabegesetz (September 2015)

Kernforderungen der Lebenshilfe zum Bundesteilhabegesetz

  • Eckpunkte der Bundesvereinigung Lebenshilfe zu einem Bundesteilhabegesetz (April 2013)

Eckpunkte der Bundesvereinigung Lebenshilfe zu einem Bundesteilhabegesetz

Eckpunkte in leichter Sprache

  • Führungskräftetreffen Arbeitsleben "spezial" - Tagungsdokumentation mit Vorträgen, Material und Ergebnissen

Veranstaltungsdokumentation Führungskräftetreffen

(Quelle: Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.)


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