06.10.2001 Rechtsverordnungen, Richtlinien, weitere Regelungen

Kraftfahrzeughilfe-Verordnung (KfzHV)

Die Verordnung über Kraftfahrzeughilfe zur beruflichen Rehabilitation dient der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben.

Sie umfasst beispielsweise Leistungen der Beschaffung eines Kraftfahrzeugs, für eine behindertengerechte Zusatzausstattung oder zur Erlangung der Fahrerlaubnis.

Kraftfahrzeughilfe-Verordnung (KfzHV)

(Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz)


Kommentare (0)

Keine Kommentare gefunden!

Neuen Kommentar schreiben

Mit * gekennzeichnete Felder müssen ausgefüllt werden.