06.12.2018 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Kritische Bewertung der beabsichtigten Änderungen der Versorgungsmedizin-Verordnung

Die 6. Versorgungsmedizin-Änderungsverordnung sollte nicht verabschiedet werden, empfiehlt der Deutsche Behindertenrat (DBR). Das Aktionsbündnis befürchtet erhebliche Verschlechterungen für Menschen mit Behinderungen. Zahlreiche Stellungnahmen seien in der Beratung nicht berücksichtigt worden.

Der DBR ist ein Aktionsbündnis deutscher Behindertenverbände. Diese haben kürzlich ihre gemeinsame Position unter der Überschrift „Eine kritische Bewertung der beabsichtigten Neuerungen aus DBR-Sicht (6. VersMedÄndVO)“ veröffentlicht.

In dem Papier heißt es, dass im Zusammenwirken der beabsichtigten Neuregelungen die Grade der Behinderung (GdB) für eine große Zahl behinderter Menschen abgesenkt werden könnten. Viele Betroffenen könnten dann nicht mehr die für sie wichtigen Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen und würden damit in ihrer Teilhabe eingeschränkt. Die Änderungsverordnung hätte sozialpolitisch weitreichende Folgewirkungen; nicht nur für Menschen mit Behinderungen, die eine Feststellung des GdB benötigen, sondern auch für Opfer von Gewalttaten, die auf Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz angewiesen sind. Der DBR empfiehlt daher, die 6. VersMedÄndVO nicht in der vorgeschlagenen Form zu verabschieden.

Der DBR erläutert in dem Papier besonders die Kritik zu folgenden Punkten:

  • GdB 10/20 künftig bei Gesamt-GdB-Bildung regelmäßig nicht mehr berücksichtigt
  • GdB-Bemessung ausgehend von bestmöglichem Behandlungsergebnis einschließlich Hilfsmitteln und allgemeiner Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens
  • Neuerungen bei der Heilungsbewährung (fehlende Generalregelung)
  • Verstärkte Befristung von Bescheiden/Rechtsschutz
  • Unzureichender Bestands-/Vertrauensschutz (Befriedungswirkung für Altfälle)

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) verfolgt seit mehreren Jahren die Überarbeitung der versorgungsmedizinischen Grundsätze. Viele Verbände des DBR hätten bereits 2017 ihre Bedenken gegen die beabsichtigten Neuerungen der Änderungsverordnung formuliert. Diese Bedenken bestünden laut DBR weiterhin, wie die mündliche Verbändeanhörung des BMAS am 10. Oktober 2018 sowie die zahlreichen schriftlichen Verbändestellungnahmen zeigten, die nach Kenntnisstand der Verbände, ebenso wie die Bewertungen der Länder, nicht an den Ärztlichen Sachverständigenbeirat zur weiteren Beratung übermittelt worden seien.

Zum DBR-Positionspapier (aktualisierte Fassung vom 30. April 2019):

DBR Information und häufig gestelle Fragen zur Versorgungsmedizin-Verordnung (342 KB)

(Quelle: Deutscher Behindertenrat)


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