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Der Sozialverband Deutschland (SoVD), der Deutsche Behindertenrat (DBR) und die Elterninitiative "Gemeinsam leben? gemeinsam lernen" üben scharfe Kritik an den Empfehlungen der Kultusministerkonferenz (KMK) zur sonderpädagogischen Förderung.
"Die Kultusministerkonferenz muss das Recht auf Regelschule anerkennen und darf die UN-Behindertenrechtskonvention nicht einfach ignorieren. Behinderte Kinder brauchen ein verbindliches Zugangsrecht, damit sich für sie die Tür zur Regelschule auch wirklich öffnet", forderte SoVD-Präsidiumsmitglied Edda Schliepack.
Es bestehe dringender Handlungsbedarf, um das gemeinsame Lernen behinderter und nicht behinderter Kinder in Deutschland endlich von der Ausnahme zur Regel werden zu lassen. 80 Prozent der behinderten Kinder gehen in eine Sonderschule. "So wie sie jetzt sind, werden die Empfehlungen zur Inklusion die notwendigen Veränderungen keinen Schritt voranbringen" kritisierte Schliepack und warnte die KMK eindringlich davor, den Vorrang des gemeinsamen Lernens zu verschleiern.
Barbara Vieweg, DBR-Sprecherratsvorsitzende, erklärte: "Auch die schönsten Formulierungen helfen nicht, wenn die Kultusministerkonferenz die Anforderungen der UN-Konvention nicht erfüllt. Das bedeutet für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen weiterhin weite Wege und lange Tage."
Sibylle Hausmanns von der Elterninitiative "Gemeinsam leben ? gemeinsam lernen" unterstrich den hohen Stellenwert von wirksamen Vorkehrungen, um Bildungsteilhabe sicher zu stellen. "Die Empfehlungen werden den Anforderungen zur UN-Behindertenrechtskonvention zum Thema Diagnostik nicht gerecht. Sie bleiben der alten Zuweisungsdiagnostik verhaftet anstatt zu beschreiben, wie umwelt- und einstellungsbedingte Barrieren an der allgemeinen Schule im Einzelfall abgebaut werden können", kritisierte Hausmanns.
(Quelle: SoVD)
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