15.10.2019 Sonstige Veröffentlichungen

Kurze Erklärungen zum BTHG im Familienratgeber

Die Aktion Mensch hat kürzlich ihre Informationen zum Bundesteilhabegesetz (BTHG) auf der Plattform Familienratgeber.de aktualisiert. Erläutert werden u. a. auch die Änderungen im Bereich der Eingliederungshilfe und Wohnheime ab 1. Januar 2020.

Mit dem Familienratgeber möchte die Aktion Mensch Informationen, Rat und Adressen für Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen bereitstellen. Im Schwerpunkt „Rechte und Leistungen“ werden in verständlicher Sprache u. a. die UN-Behindertenrechtskonvention und das BTHG erklärt, das Kinder- und Jugendhilfegesetz sowie angrenzende Themen wie Betreuung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Weitere Abschnitte befassen sich mit finanziellen Hilfen, Kranken- und Pflegeversicherung sowie Rehabilitation und Therapie.

Das BTHG wird mit seinen zentralen Elementen vorgestellt: der neue Behinderungsbegriff, die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB), Gesamtplan und Teilhabeplan, das Budget für Arbeit, Werkstätten, Wohnheime für Menschen mit Behinderung sowie die neue Organisation der Eingliederungshilfe, die neuen Vermögens- und Einkommensgrenzen und die Änderungen in den Jahren 2020 und 2023. Abgerundet wird der Abschnitt mit Positionspapieren, Checklisten und weiteren Informationen zum BTHG.

Das Bundesteilhabegesetz bei Familienratgeber.de: https://www.familienratgeber.de/rechte-leistungen/rechte/teilhabegesetz.php

(Quelle: Kobinet-Nachrichten, Familienratgeber.de)


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