10.11.2015 Politik

Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen fordert Reform des Niedersächsischen Straßengesetzes

Die Prüfung, ob ein gesetzliches Verbot erforderlich ist, um das Zustellen von Blindenleitstreifen und anderen Bodenindikatoren zu verhindern, will der niedersächsische Landtag der Landesregierung überlassen. Die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, Petra Wontorra, spricht sich offen für eine entsprechende Gesetzesreform aus. Es müsse gesetzlich sicher gestellt werden, dass Blindenleitstreifen auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen nicht zugestellt werden dürfen.

Das Zustellen von Blindenleitstreifen verhindere die Orientierungsmöglichkeiten von Menschen, die auf diese Bodenindikatoren angewiesen sind. Dies sollte für die Verursacherinnen und Verursacher nicht folgenlos bleiben heißt es in einer Presseinformation der Landesbehindertenbeauftragten.

Der Niedersächsische Landtag hatte am 14.10.2015 bezüglich einer Petition eines Bürgers aus Delmenhorst zum Thema Leitstreifen entschieden, dass er es der Landesregierung überlässt, bei der Ausarbeitung eines Gesetzentwurfes und entsprechenden Richtlinien sowie sonstigen Verwaltungsmaßnahmen zu prüfen, ob ein gesetzliches Verbot erforderlich ist, welches das Zustellen von Blindenleitstreifen und anderen Bodenindikatoren verhindern soll.

"Nach meiner Ansicht ist die Entscheidung des Landtages nicht zu kritisieren. Ich hätte mir aber eine deutlichere Antwort gewünscht", so die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, Petra Wontorra. "Es kann nicht sein, dass im Interesse von Wirtschaftsunternehmen, Marktbeschickern oder anderen Verkaufs- und Informations-Ständen die notwendigen Bodenindikatoren, deren Herstellung mit erheblichen Kosten verbunden war, zugestellt werden. So darf Inklusion in Niedersachsen nicht aussehen", erläutert Wontorra.

Die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen will sich in ihren Gesprächen mit dem zuständigen Wirtschaftsminister für eine entsprechende Gesetzesreform in absehbarer Zeit einsetzen.

(Quelle: Landesbehindertenbeauftragte Niedersachsen, Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung)


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