26.07.2016 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Landschaftsverbände fordern Nachbesserung beim Entwurf für ein Bundesteilhabegesetz

Die Landschaftsverbände Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL) fordern in einer gemeinsamen Resolution eine Nachbesserung im Entwurf der Bundesregierung zu einem neuen Bundesteilhabegesetz (BTHG). Die beiden Verbände schreiben in einer Pressemitteilung, sie erwarteten, "dass die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen so gestaltet werden, dass Menschen mit Behinderung eine volle, wirksame und vor allem gleichberechtigte Teilhabe ermöglicht wird."

Nach Ansicht von Prof. Dr. Jürgen Wilhelm und Dieter Gebhard, Vorsitzende der Landschaftsausschüsse von LVR bzw. LWL, erfüllt der aktuelle Regierungsentwurf die Erwartungen hinsichtlich der UN-Behindertenrechtskonvention nicht vollständig. So würden beispielsweise Menschen mit Behinderung nach wie vor hinsichtlich der Leistungen aus der Pflegekasse diskriminiert und die Leistungssysteme Pflegeversicherung, Hilfe zur Pflege und Eingliederungshilfe gesetzlich nicht eindeutig klar geregelt.

Die Forderungen von LVR und LWL sind:

  1. Die Diskriminierung von Menschen mit Behinderung und Pflegebedarf bei der Inanspruchnahme der Leistungen der Pflegekasse ist zu beenden.

  2. Die Schnittstelle zwischen den Leistungen der Eingliederungshilfe und den Leistungen zur Pflege muss transparent und eindeutig gesetzlich festgeschrieben sein.

  3. Alle Menschen mit Behinderung sollen am Arbeitsleben teilhaben können.

  4. Eine selbstbestimmte Lebensführung ist durch eine weitergehende Privilegierung von Einkommen und Vermögen zu stärken.

  5. Die Herstellung inklusiver Lebensverhältnisse ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, an deren Kosten sich der Bund beteiligen und einen Beitrag zur Entlastung der Träger der Eingliederungshilfe leisten muss.

Pressemitteilung des LVR vom 08.07.2016 mit Erläuterungen zu den einzelnen Forderungen

(Quelle: Webseite des Landschaftsverbands Rheinland)


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