04.03.2016 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Lebenshilfe fordert: Bundesteilhabegesetz muss Wahlmöglichkeiten erweitern und Selbstbestimmung stärken

Das geplante Bundesteilhabegesetz soll echte Fortschritte für Menschen mit Behinderung und ihre Familien bringen. So lautete die zentrale Forderung der Bundesvereinigung Lebenshilfe auf ihrem Parlamentarischen Abend in der Berliner Landesvertretung Nordrhein-Westfalens im Februar 2016.

Von einem Bundesteilhabegesetz erwartet Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Bundestagsvizepräsidentin, „dass es den Menschen mit Behinderung in den Mittelpunkt stellt und individuell passgenaue und bedarfsgerechte Hilfen entsprechend seiner Vorstellungen ermöglicht“. Das Gesetzesvorhaben werde nur dann ein Erfolg, wenn dadurch die Wahlmöglichkeiten von Menschen mit Behinderung tatsächlich erweitert und ihre Selbstbestimmung gestärkt werden.

Damit jeder das Recht hat selbst zu entscheiden, wo, wie und mit wem er leben möchte, ist es aus Sicht der Lebenshilfe unabdingbar, dass Menschen mit Behinderungen eigenes Geld erhalten.

Sämtliche Forderungen der Bundesvereinigung Lebenshilfe zum Bundesteilhabegesetz und zu weiteren Themen sind auf neun Info-Zetteln – auch in Leichter Sprache – festgehalten.

Weitere Informationen:

Pressemitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe vom 24. Februar 2016 mit Links zu den Info-Zetteln – auch in Leichter Sprache

(Quelle: Newsletter der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. vom 3. März 2016)


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