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Die Bundesvereinigung Lebenshilfe kritisiert den Beschluss der Bundesregierung vom 30. März 2022 zum Corona-Bonus für Beschäftigte in der Kranken- und Altenpflege. Mitarbeitende in der Behindertenhilfe erhalten erneut keine finanzielle Anerkennung, obwohl sie während der Corona-Lockdowns stark belastet waren. Die Lebenshilfe fordert auch für sie einen Bonus.
Dazu erklärt Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und frühere Gesundheitsministerin: „Wir sind tief enttäuscht. Beschäftigte in der Behindertenhilfe haben in der Corona-Zeit ganz Außerordentliches geleistet, sie dürfen beim Pflegebonus nicht erneut übergangen werden.“
Schmidt betont, dass das Personal in der Behindertenhilfe während der Lockdowns besonders gefordert gewesen sei, da Menschen mit Behinderungen über Wochen in ihren Einrichtungen isoliert und rund um die Uhr zu betreuen waren. Deshalb haben sie „genauso eine finanzielle Anerkennung verdient wie Pflegepersonal im Krankenhaus oder in der Altenhilfe,“ so Schmidt.
Die besondere Belastung der Betreuungskräfte von Menschen mit Behinderungen wurden auch deutlich im Bericht der DVfR zum Konsultationsprozess „Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Zeiten der Corona-Pandemie“. In dem Prozess wurden u. a. Mitarbeitende von Diensten und Einrichtungen befragt. Die Herausforderungen sind auch dargelegt in einem Bericht über die Auswirkungen der Corona-Pandemie in der Behindertenhilfe der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW).
Die Bundesregierung informierte, dass die besonderen Leistungen der Pflegekräfte während der Corona-Pandemie durch einen Pflegebonus anerkannt werden sollen. Hierfür werden insgesamt eine Milliarde Euro aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung gestellt. Die Steuerfreiheit für Bonuszahlungen wird auf 3.000 Euro angehoben. Bis zu dieser Höhe sind die Prämien dann auch sozialabgabenfrei.
Krankenhäuser, in denen 2021 mehr als zehn Corona-Patienten länger als 48 Stunden beatmet wurden, erhalten 500 Millionen zur Auszahlung der Einmalzahlung. Dies sind laut Bundesgesundheitsministerium 837 Kliniken in Deutschland. Die individuelle Bonushöhe ist abhängig von der Gesamtzahl der Bonusberechtigten in den Krankenhäusern. Mit weiteren 500 Millionen Euro soll der Bonus für Altenpflegekräfte finanziert werden, die zwischen November 2020 und Ende Juni 2022 mindestens drei Monate in einem Heim gearbeitet haben.
Website der Bundesregierung zu Pflegebonus
Bericht "Die Coronapandemie in der Behindertenhilfe", Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW).
Abschlussbericht zu Konsultationsprozess „Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Zeiten der Corona-Pandemie“
(Quellen: Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V., Bundesregierung, Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege)
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