13.02.2017 Betriebe und Interessenvertretungen

Lebenshilfe gibt Plakat mit Neuregelungen für Werkstatträte in Leichter Sprache heraus

Die Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. hat in Kooperation mit Werkstatträte Deutschland e.V. die wichtigsten Änderungen durch die neue Werkstättenmitwirkungsverordnung (WMVO) auf einem Info-Poster in Leichter Sprache zusammengefasst. Das Poster ist für das Schwarze Brett in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) gedacht und kann auf der Webseite der Lebenshilfe kostenlos heruntergeladen werden.

Seit Jahresbeginn gilt die neue Werkstättenmitwirkungsverordnung, nach der dem Werkstattrat neben Mitwirkungsrechten in bestimmten Angelegenheiten nun auch Mitbestimmungsrechte eingeräumt werden. Neu eingeführt wird außerdem eine Vertretung für weibliche Werkstattbeschäftigte, die "Frauenbeauftragte". Der Werkstattrat kann künftig, abhängig von der Zahl der Wahlberechtigten, bis zu 13 Mitglieder haben - bisher waren es maximal sieben. Neu ist auch, dass den Werkstatträten mehr Zeit für Schulungen eingeräumt wird. Gestärkt wird außerdem die Rolle der Vermittlungsstelle, deren Entscheidungen bei Uneinigkeit zwischen Werkstattrat und Werkstattleitung nur noch in Ausnahmen von der Werkstattleitung überstimmt werden dürfen.

In ihrem aktuellen Newsletter kündigt die Lebenshilfe eine Übersetzung der WMVO in Leichter Sprache an, an der derzeit gearbeitet werde. Sie soll in den nächsten Wochen erscheinen.

Weitere Informationen mit Link zum Info-Poster

(Quelle: Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.)


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