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Die Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung nimmt Stellung zu den Empfehlungen "Inklusive Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in Schulen" der Kultusministerkonferenz (KMK) vom 20.10.2011.
In der Zusammenfassung wird konstatiert, "dass die KMK-Empfehlungen von 2011 großen Wert darauf legen, dass bei allen Entwicklungen des bundesdeutschen Bildungswesens in Richtung Inklusion die Lernchancen und Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen mit unterschiedlichen sonderpädagogischen Förderbedürfnissen beachtet und gesichert werden."
Das besondere Augenmerk läge darauf, diese Kompetenz sicherzustellen und weiterzuentwickeln und den Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf auch in inklusiven Settings zugänglich zu machen. Dies sei hoch zu bewerten und entspreche der Intention von Artikel 24 der Behindertenrechtskonvention, geeignete Maßnahmen für eine qualitativ hochwertige Bildung und adäquate Unterstützung aller Kinder zu ergreifen.
Die Kritik der Lebenshilfe liegt bei folgenden Punkten der Empfehlungen:
Die Lebenshilfe als Eltern- und Fachverband schlägt weitere Maßnahmen zur Entwicklung inklusiver Bildung in Deutschland vor und bekräftigt, dass sie zur Einbringung ihrer Kompetenzen bereit sei.
Direktdownload der Stellungnahme der Bundesvereinigung Lebenshilfe zu den KMK-Empfehlungen zu inklusiver Bildung (PDF).
(Quelle: Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e. V.)
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