14.10.2021 Sonstige Veröffentlichungen

Leistungen zur Rehabilitation bei Long-COVID

Informationen zu Reha-Leistungen bei Long-COVID hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) auf seiner Website zusammengestellt. Sie zeigen Long-COVID-Erkrankten mögliche Ansprechpartner und Leistungen, um wieder zu Kräften zu kommen und Schritt für Schritt ins Berufs- und Alltagsleben zurückzufinden.

Wenn Menschen auch nach überstandener COVID-Infektion an körperlichen oder psychischen Beeinträchtigungen leiden, kann es sich um das Long-COVID- oder auch Post-COVID-Syndrom handeln. Die Symtomatik kann die Erwerbsfähigkeit mindern oder sogar gefährden. In dieser Situation bieten sich insbesondere Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben an. Das BMAS verweist auf Haus- und Fachärzte sowie Post-COVID-Ambulanzen. Diese könnten die Beantragung von Reha-Leistungen beim jeweils zuständigen Rehabilitationsträger anregen.

Die Deutsche Rentenversicherung, die Bundesagentur für Arbeit oder – in einigen Fällen – Träger der Unfallversicherung können zuständig sein, wenn es um Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe am Arbeitsleben für Long-COVID-Erkrankte geht. Für Personen, die nicht im Erwerbsleben stehen, ist die Krankenversicherung für medizinische Reha-Leistungen zuständig.

Eine zentrale Überblicksseite mit Rehabilitationsangeboten bei Long-COVID gebe es bislang nicht, so das BMAS. Um sich allgemein über die zahlreichen zur Verfügung stehenden Einrichtungen und ihre Angebote zu informieren, könne das Reha-Einrichtungsverzeichnis der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e. V. (BAR) helfen.

Weitere Informationen

Zur Meldung „Long-COVID: Leistungen zur Rehabilitation“ auf der Website des BMAS

Zum BAR-Verzeichnis von stationären Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation

(Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales)


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