16.01.2017 Sonstige Veröffentlichungen

Leiter der Monitoring-Stelle sieht wachsende Bedeutung der UN-BRK in der gerichtlichen Praxis

Den Umgang der Gerichte mit der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) thematisiert der Leiter der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention beim Deutschen Institut für Menschenrechte, Dr. Valentin Aichele, in seinem aktuellen Aufsatz "Die praktische Geltung der Menschenrechte". So seien zwischen 2009 und 2016 rund 300 Entscheidungen dokumentiert, welche die Konvention ausdrücklich aufgreifen.

Die Probleme gesellschaftlicher Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Alltag sind bisweilen gravierend. Einige von ihnen versuchen sich zu wehren und ihre Anliegen gerichtlich durchzusetzen. Seit ihrem Inkrafttreten 2009 beziehen sich die Betroffenen dabei auch verstärkt auf die UN-BRK. In seinem Beitrag gibt Dr. Valentin Aichele einen Überblick über den Stand der gerichtlichen Praxis bis 2016 und hebt hervor, dass aus der zunehmenden Zahl von Entscheidungen auf ein wachsendes Interesse in der Richterschaft zu schließen sei. Vor diesem Hintergrund begrüßt der Autor die Aufnahme von Richterfortbildungen in den Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention 2.0.

Der Artikel ist auf der Webseite der Zeitschrift "Sozialrecht heute" abrufbar. Sie wird vom Deutschen Sozialgerichtstag e.V. herausgegeben.

Link zum Aufsatz "Die praktische Geltung der Menschenrechte" von Dr. Valentin Aichele

Link zum Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention 2.0

 


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