22.08.2022 Verwaltung, Verbände, Organisationen

LVR-Fachinformation: Leben in Gastfamilien

Für Menschen mit Behinderungen, die regelmäßig Unterstützung benötigen und weder in einer besonderen Wohnform noch allein leben möchten, gibt es die Möglichkeit in einer Pflegefamilie zu leben, die zur besseren Unterscheidung der Situation von Kindern und Jugendlichen auch als „Gastfamilie“ bezeichnet wird. Die LVR-Fachinformation des Landschaftsverbands Rheinland (LVR) vom März 2022 stellt diese Leistung zur sozialen Teilhabe als „Unterstützung in Gastfamilien“ vor.

Die Fachinformation richtet sich an Familien und Einzelpersonen, die sich vorstellen können, einen erwachsenen Menschen mit Behinderungen aufzunehmen und zu unterstützen. Geregelt ist die Leistung im SGB IX in § 80 und113. Beim LVR wird die Leistung in der Regel in Form eines Persönlichen Budgets erbracht. Die Unterstützung in einer Gastfamilie biete im Einzelfall genau die richtige Balance zwischen Selbstständigkeit einerseits und haltgebendem sozialen Rahmen, familiärer Zugehörigkeit und persönlicher Unterstützung andererseits, so der LVR, der diese Wohnform ausbauen möchte. Die Person mit Behinderungen lebt als Untermieterin oder Untermieter in der Gastfamilie. Diese brauchen die Bereitschaft, sich auf einen neuen, fremden Menschen im eigenen Lebensumfeld einzulassen und genug Platz in Haus oder Wohnung: Ein eigenes Zimmer für den „Gast“ ist Voraussetzung.

„Ziel und Sinn dieser Unterstützungsform ist es, dass die Person mit Behinderung in die Gastfamilie integriert und zum Familienmitglied wird“, schreibt der LVR. „Dies geschieht natürlich nicht vom ersten Tag an, sondern ist ein fortlaufender Prozess, in dem häufig Fragen des Zusammenlebens zu klären sind und Freiräume ausgehandelt werden müssen.“ Hierbei erhalten die Person mit Behinderung und die Gastfamilie Unterstützung durch ein professionelles Fachteam und außerdem eine monatliche Aufwandsentschädigung. Eine Ausbildung oder Fachkenntnisse, etwa im sozialpädagogischen Bereich, sind nicht erforderlich. Gastfamilien sind auch nicht verpflichtet, eine gesetzliche Betreuung für den Menschen mit Behinderung zu übernehmen. Diese beiden Aufgaben können zusammenfallen, müssen es aber nicht.

Familien oder Einzelpersonen, die Interesse an dem Thema Unterstützung in Gastfamilien haben, bietet die Fachinformation für das Land NRW weitere Kontaktadressen, die Leistung an sich ist aber nicht an ein Bundesland gebunden.

Zur Fachinformation auf der Website des LVR

(Quelle: Landschaftsverband Rheinland)

 


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