09.09.2020 Politik

Rheinland-Pfalz: Ministerrat beschließt neues Landesinklusionsgesetz

Der Ministerrat von Rheinland-Pfalz hat am 8. September 2020 den Entwurf eines Landesgesetzes zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen beschlossen. Dieser wird nun in den rheinland-pfälzischen Landtag eingebracht.

Der Gesetzentwurf novelliert das bestehende Landesgesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen und dient der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes auf Landesebene. Im Vorfeld gab es zahlreiche Gespräche mit dem Landesteilhabebeirat für behinderte Menschen sowie Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern. „Mit dem Landesinklusionsgesetz wird die UN-Behindertenrechtskonvention konsequent in Rheinland-Pfalz umgesetzt“, sagte der Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen Matthias Rösch. „Beispiele dafür sind die Stärkung der Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen, der Rechtsanspruch auf angemessene Vorkehrungen und das dauerhafte Monitoring unserer Landesgesetzgebung.“

Zu den Neuerungen des Gesetzentwurfs zählen:

  • die Schaffung einer Landesfachstelle für Barrierefreiheit als zentrale Erstanlaufstelle für die Beratung öffentlicher Stellen,
  • die Berufung einer unabhängigen Besuchskommission, die u. a. Werkstätten für Menschen mit Behinderungen oder Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot besucht und überprüft, ob den Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und eine selbstbestimmte Lebensführung möglich ist,
  • die Anerkennung der Deutschen Gebärdensprache als eigenständige Sprache und von lautsprachlichen Gebärden als Kommunikationsform der deutschen Sprache,
  • die Ansiedlung einer Schlichtungsstelle beim Landesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen.

(Quelle: Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz)


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