25.04.2018 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Modellprojekt von LVR und LWL zu selbstbestimmtem Wohnen

Die Landschaftsverbände Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL) erproben in einem Modellprojekt die vom Bundesteilhabegesetz vorgesehenen neuen Finanzierungsstrukturen bei der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen.

Ein wesentlicher Aspekt von Teilhabe und Selbstbestimmung ist die freie Entscheidung über die Wohnung und die Wohnform. Menschen mit Behinderungen sollen, wie alle anderen darüber entscheiden können, wo und mit wem sie leben und wohnen möchten – im Heim, in einer Wohngemeinschaft oder in einer eigenen Wohnung.

Das Bundesteilhabegesetz sieht ab 2020 eine Veränderung der Finanzierungsstruktur für stationäre Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderung vor. Die Finanzierung der Betreuung im Heim soll künftig angeglichen werden an die heutige Finanzierungsform bei ambulanter Unterstützung. Dadurch soll die Ambulantisierung gefördert werden. Um diesen Auftrag umzusetzen, führen LVR und LWL nun gemeinsam ein Modellprojekt durch. Es wird finanziell vom Bund gefördert. Beteiligt sind acht Einrichtungen und Dienste der Behindertenhilfe in NRW sowie die jeweiligen Städte und Kreise. Es soll gemeinsam erarbeitet werden, wie das neue Leistungsrecht und die Vorgaben zur Finanzierung umgesetzt werden können.

Begleitet wird das Projekt von einem Beirat. Dem gehören die Interessensvertretungen von Menschen mit Behinderung, die Leistungsanbieter, die kommunalen Spitzenverbände, sowie Vertretungen der Arbeits- und Sozialministerien von Land und Bund an. Am 23.04.2018 hat sich der Beirat konstituiert und seine Arbeit aufgenommen.

Aufgabe des bis Ende 2021 laufenden Projektes ist die Erprobung der Trennung von existenzsichernden Leistungen und Fachleistungen sowie der Entwicklung und Erprobung eines neuen Leistungssystems für die Eingliederungshilfeleistung.

(Quelle: Landschaftsverband Rheinland)


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