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Die Monitoring-Stelle zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) hat die jüngst beschlossenen Koalitionsverträge in den Bundesländern Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt im Hinblick auf die Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen in zentralen Aspekten untersucht.
Einer Pressemitteilung der Monitoring-Stelle zufolge, ist es nur Rheinland-Pfalz zufriedenstellend gelungen, die Gleichstellung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen als Querschnittsaufgabe in vielen Handlungsfeldern aufzugreifen. Dagegen räumten die Landesregierungen von Baden-Württemberg und Sachsen Anhalt den Rechten von Menschen mit Behinderungen keinen angemessenen Stellenwert ein: so werde das Erreichen von Inklusion in wesentlichen Lebensbereichen wie Wohnen, Bildung und Arbeit nicht hinreichend als Ziel aufgegriffen und die Prüfung landesrechtlicher Regelungen hinsichtlich ihrer Vereinbarkeit mit der UN-BRK (Normprüfungen) nicht als Vorhaben formuliert.
Die Auswertung der Koalitionsvereinbarungen in Bund und Ländern ist auf der Webseite der Monitoring-Stelle zu finden:
Auswertung der Koalitionsvereinbarungen
(Quelle: Pressemitteilung der Monitoring-Stelle vom 27. Mai 2016)
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