14.06.2016 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Monitoring-Stelle analysiert Koalitionsverträge der Landesregierungen in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt

Die Monitoring-Stelle zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) hat die jüngst beschlossenen Koalitionsverträge in den Bundesländern Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt im Hinblick auf die Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen in zentralen Aspekten untersucht.

Einer Pressemitteilung der Monitoring-Stelle zufolge, ist es nur Rheinland-Pfalz zufriedenstellend gelungen, die Gleichstellung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen als Querschnittsaufgabe in vielen Handlungsfeldern aufzugreifen. Dagegen räumten die Landesregierungen von Baden-Württemberg und Sachsen Anhalt den Rechten von Menschen mit Behinderungen keinen angemessenen Stellenwert ein: so werde das Erreichen von Inklusion in wesentlichen Lebensbereichen wie Wohnen, Bildung und Arbeit nicht hinreichend als Ziel aufgegriffen und die Prüfung landesrechtlicher Regelungen hinsichtlich ihrer Vereinbarkeit mit der UN-BRK (Normprüfungen) nicht als Vorhaben formuliert.

Die Auswertung der Koalitionsvereinbarungen in Bund und Ländern ist auf der Webseite der Monitoring-Stelle zu finden:

Auswertung der Koalitionsvereinbarungen

(Quelle: Pressemitteilung der Monitoring-Stelle vom 27. Mai 2016)


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