17.03.2015 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Monitoring-Stelle fordert Effektivität des Nationalen Aktionsplans

Die Überarbeitung des Nationalen Aktionsplans der Bundesregierung (NAP) veranlasste die Monitoring-Stelle zu der Forderung, neue Maßnahmen stärker an den Rechten der UN-Behindertenrechtskonvention zu orientieren und bestehenden Problemen wirkungsvoll zu begegnen.

Die Bundesregierung hat 2011 einen Nationalen Aktionsplan verabschiedet, um politische Maßnahmen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zu ergreifen. Derzeit überarbeitet sie den Aktionsplan. Aus diesem Anlass fordert die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention bestehende Probleme gezielt und wirkungsvoll anzugehen. 

Den Nationalen Aktionsplan zu einem wirksamen menschenrechtlichen Instrument in Sinne der Un-Behindertenkonvention zu machen müsse das Zeil einer Überarbeitung sein, so die Monitoring-Stelle in der ersten Ausgabe ihrer Publikation "aktuell" von 2015.

Die Publikation kann direkt beim Deutschen Insitut für Menschenrechte bestellt oder als PDF heruntergeladen werden:

Zur Publikation "aktuell" (1/2015, PDF)

(Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte)


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