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Die Überarbeitung des Nationalen Aktionsplans der Bundesregierung (NAP) veranlasste die Monitoring-Stelle zu der Forderung, neue Maßnahmen stärker an den Rechten der UN-Behindertenrechtskonvention zu orientieren und bestehenden Problemen wirkungsvoll zu begegnen.
Die Bundesregierung hat 2011 einen Nationalen Aktionsplan verabschiedet, um politische Maßnahmen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zu ergreifen. Derzeit überarbeitet sie den Aktionsplan. Aus diesem Anlass fordert die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention bestehende Probleme gezielt und wirkungsvoll anzugehen.
Den Nationalen Aktionsplan zu einem wirksamen menschenrechtlichen Instrument in Sinne der Un-Behindertenkonvention zu machen müsse das Zeil einer Überarbeitung sein, so die Monitoring-Stelle in der ersten Ausgabe ihrer Publikation "aktuell" von 2015.
Die Publikation kann direkt beim Deutschen Insitut für Menschenrechte bestellt oder als PDF heruntergeladen werden:
Zur Publikation "aktuell" (1/2015, PDF)
(Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte)
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