03.12.2014 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Monitoring-Stelle fordert konsequente Rückbindung des Nationalen Aktionsplans an die UN-Behindertenrechtskonvention

Anlässlich des Internationalen Tags für Menschen mit Behinderungen kritisiert die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention die schwache menschenrechtliche Rückbindung des politischen Handelns an die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention.

Als Beispiel für eine fehlende Rückbindung an die Menschenrechte nannte die Monitoring-Stelle die Reform der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen. Hier drohe die notwendige Weichenstellung "weg von Aussonderung hin zur Inklusion" gegenüber der bitter geführten Finanzdiskussion auf der Strecke zu bleiben.

Als zweites Beispiel nannte die Monitoring-Stelle den Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung (NAP). Die jüngste Veröffentlichung des kritischen Evaluationsberichtsberichts zum NAP durch die Bundesregierung sei zu begrüßen. Der Bericht zeige jedoch, dass die Aufgabenstellung noch nicht in der Breite und Tiefe der Regierungsverantwortung angekommen sei.

Zur Pressemitteilung

(Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte) 


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