08.12.2015 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Monitoring-Stelle fordert Priorität für die Umsetzung behindertenpolitischer Vorhaben

In einer Erklärung vom 02.12.2015 fordert die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte eine vorrangige Umsetzung behindertenpolitischer Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag sowie eine Überarbeitung des aktuellen Entwurfs des Nationalen Aktionsplans der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK).

"Wir erwarten, dass die Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention mit Priorität umgesetzt werden", heißt es in der Erklärung.

Dabei sieht die mit dem Monitoring der Umsetzung der UN-BRK betraute Stelle dringlichen Handlungsbedarf in folgenden Feldern:

  • Bundesteilhabegesetz
  • Reform des Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes (BGG)
  • Einführung einer Längsschnittstudie zur Verbesserung der Datenlage, der sogenannte "Disability Survey"

Kritisch äußerten sich die Autoren auch zum Entwurf des Nationalen Aktionsplans der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-BRK, der in der Woche zuvor in Berlin vorgestellt wurde. Dieser sei intensiv zu überarbeiten. In menschenrechtlichen Fragen zum Schutz der Persönlichkeitsrechte, zum Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt oder bei Fragen der Psychiatrie und der rechtlichen Selbstbestimmung gebe er keine überzeugenden Antworten. 

Zur Pressemitteilung auf den Webseiten des Deutschen Instituts für Menschenrechte

(Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte)


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