10.02.2015 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Monitoring-Stelle fordert Wahlrecht auf alle Erwachsenen mit Behinderungen auszuweiten

Anlässlich der Bürgerschaftswahl am 15. Februar 2015 in Hamburg hat die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention in einer Pressemitteilung die Länder aufgefordert, das Wahlrecht zügig nach den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention auszugestalten. "Aktuelle Wahltermine verstreichen, ohne dass die Länder ihr Wahlrecht an die Behindertenrechtskonvention angepasst haben", kritisiert Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle. Die diskriminierenden Klauseln in den Gesetzen der Länder und des Bundes müssten zügig gestrichen werden.

Demnach betreffen die gesetzlichen Ausschlüsse Personen, bei denen die Betreuung in allen Angelegenheiten angeordnet wurde und Menschen mit psycho-sozialen Beeinträchtigungen, die sich aufgrund einer strafgerichtlichen Anordnung im Maßregelvollzug befinden - also eine Straftat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen haben und deswegen dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind.

Die Monitoring-Stelle geht davon aus, dass Deutschland für dieses schwerwiegende Umsetzungsdefizit schon im März dieses Jahres von den Vereinten Nationen gerügt werde. Deutschland wird am 26./27. März 2015 durch das unabhängige UN-Gremium zur UN-Behindertenrechtskonvention geprüft.

(Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte)

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Im März 2015 waren die Forderungen Bestandteil des Parallelberichts an den UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Artikel 29):

Parallelbericht an den UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, Artikel 29

(Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte)


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