11.12.2014

Monitoring-Stelle kritisiert fehlende Weichenstellung zur schulischen Inklusion

Anlässlich der Sitzung am 11. Dezember der 348. Kultusministerkonferenz (KMK) fordert die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention die Bundesländer auf, die schulische Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen gezielter als bisher umzusetzen.

„Dass einige Länder immer noch keine Weichen für ein inklusives Schulsystem gestellt haben und damit die segregative Bildung zementieren, steht im krassen Widerspruch zur UN-Behindertenrechtskonvention“, erklärte Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle. „Ein wesentlicher Faktor für den erfolgreichen Aufbau eines inklusiven Bildungssystems ist die systematische Verlagerung der sonderpädagogischen Förderung in die allgemeine Schule“. Dazu gehöre es auch, Sonderschulen auslaufen zu lassen. Nur so würden  hochwertige inklusive Angebote für alle gesichert, so Aichele weiter.

Aichele verwies zudem auf die Ergebnisse der heute vom Deutschen Institut für Menschenrechte veröffentlichten Studie „Inklusive Bildung: Schulgesetze auf dem Prüfstand“. Nur wenige Bundesländer hätten die umfangreiche schulische Integration von Menschen mit Behinderungen im Blick und den Transformationsprozess rechtlich hinreichend eingerahmt. „Schulische Integration braucht einen angemessenen rechtlichen Rahmen“, so der Menschenrechtsexperte.

Die Verwirklichung von Inklusion in der Schule dürfe künftig keine Frage mehr von Bitten und Gnade sein. Vielmehr müssten die Schulgesetze so ausgestaltet werden, dass Kinder und Jugendliche mit Behinderungen das Recht auf ihrer Seite haben. „Es kann nicht angehen, dass Kinder mit Behinderungen auf keiner allgemeinen Schule angenommen und im Ergebnis auf die Sonderschule verwiesen werden“, kritisierte der Leiter der Monitoring-Stelle weiter. Dass diese rechtliche Möglichkeit in den Bundesländern Baden-Württemberg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und im Saarland noch bestehe und in der Praxis von ihr auch Gebrauch gemacht werden könne, sei mit der UN-Behindertenrechtskonvention unvereinbar.

Die Monitoring-Stelle forderte vor allem das Bundesland Sachsen auf, seine bisherige Verweigerungshaltung zur schulischen Inklusion aufzugeben und den Auftrag aus der UN-Behindertenrechtskonvention auch im Rahmen seiner KMK-Präsidentschaft umzusetzen. Auf der heutigen Sitzung der KMK wird der Stabwechsel zum Bundesland Sachsen beschlossen.

Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention, eingerichtet im unabhängigen Deutschen Institut für Menschenrechte in Berlin, hat gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention den Auftrag, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern und zu schützen sowie die Umsetzung der Konvention in Deutschland zu überwachen.


Die Studie:
Sven Mißling / Oliver Ückert (2014): Inklusive Bildung: Schulgesetze auf dem Prüfstand, Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte.

www.institut-fuer-menschenrechte.de/monitoring-stelle/publikationen.html

Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention hat auf der Basis ihrer 2011 veröffentlichten „Eckpunkte zur Verwirklichung eines inklusiven Bildungssystems (Primarstufe und Sekundarstufe I und II)“ diese Studie in Auftrag gegeben, die den Stand der rechtlichen Umsetzung in den 16 Bundesländern untersucht.

Link zur Themenseite der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention:

www.institut-fuer-menschenrechte.de/monitoring-stelle/themen/bildung.html

 

(Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Instituts für Menschenrechte vom 11.12.2014, www.institut-fuer-menschenrechte.de)