09.02.2015 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Monitoring-Stelle veröffentlicht Diskussionspapier zum Berliner Wahlrecht

Anlässlich der Wahl zur Hamburgischen Bürgerschaft hat die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention im Februar 2015 ein Diskussionspapier veröffentlicht, in dem sie eine Übersicht zum Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen in Bund und Ländern gibt. Das Diskussionspapier untersucht die Berliner Rechtslage und kritisiert die Wahlrechtsausschlüsse in Berlin - entsprechend kritikwürdige Regelungen seien jedoch in allen Ländern anzutreffen.

Die Monitoring-Stelle fordert die Gesetzgeber in Bund und Ländern daher auf, diskriminierende Wahlrechtsausschlüsse aufgrund von Behinderungen abzuschaffen.

Das Diskussionspapier zum Berliner Wahlrecht wurde im Rahmen des Projekts "Monitoring-Stelle Berlin" veröffentlicht. Das Papier ist das Ergebnis einer Normenprüfung des Berliner Wahlgesetzes und der Berliner Wahlordnung am Maßstab der UN-Behindertenrechtskonvention.

Von den Ausschlüssen betroffen sind Menschen mit Behinderungen, die unter Betreuung in allen Angelegenheiten stehen, sowie Menschen, die sich im Rahmen des Maßregelvollzugs in einem psychiatrischen Krankenhaus befinden.

Neben dem Wahlrecht für die genannten Personengruppen fordert die Monitoring-Stelle verbesserte Regelungen zur barrierefreien Ausgestaltung der Wahlen, beispielsweise mit Blick auf die Barrierefreiheit von Wahllokalen, Wahlbenachrichtigungen, Wahlmaterialien und Stimmzetteln.

Zur Pressemitteilung der Monitoring-Stelle vom 09.02.2015

(Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte)


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