05.08.2016 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Monitoring-Stelle veröffentlicht Stellungnahme zum Nationalen Aktionsplan 2.0

Am 28. Juli 2016 hat die beim Deutschen Institut für Menschenrechte angesiedelte Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) eine Stellungnahme zum Nationalen Aktionsplan 2.0 der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-BRK veröffentlicht.

Zuvor hatte das Bundeskabinett den Nationalen Aktionsplan 2.0 verabschiedet. Er beschreibt die konkreten Maßnahmen, mit denen die UN-BRK in der nationalen Politik eingehalten und umgesetzt werden soll.

"Auf konzeptioneller Ebene ist der Bundesregierung ein echter Fortschritt gelungen", erklärt Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle. So setze sich der Aktionsplan mit den Empfehlungen des UN-Ausschusses an Deutschland aus der Staatenprüfung 2015 auseinander und sei stärker an den Menschenrechten ausgerichtet als sein Vorgänger (NAP 1.0). Es sei zudem erreicht worden, mehr Ministerien in die Maßnahmenplanung einzubinden. Erstmals seien gemeinsame Aktivitäten des Bundes mit den Ländern geplant, um bestimmte Themen zuständigkeitsübergreifend zu bearbeiten.

Zugleich macht die Stellungnahme auf aus Sicht der Monitoring-Stelle wesentliche Lücken des Maßnahmenkatalogs aufmerksam. Es fehlten etwa Vorhaben zur Stärkung des Diskriminierungsschutzes, wie die Ausweitung der Verpflichtung zur Barrierefreiheit auf Private. Im Bereich der Persönlichkeitsrechte seien ebenfalls wichtige Punkte nicht aufgenommen worden: "Die Aufhebung der gesetzlichen Wahlrechtsausschlüsse ist überfällig und zur Vermeidung von psychiatrischem Zwang sowie zur Stärkung der Selbstbestimmung unter rechtlicher Betreuung muss mehr getan werden“, kritisiert Aichele.

Anlässlich der Staatenprüfung im Jahr 2015 hatten die Vereinten Nationen Bund, Länder und Kommunen dazu aufgefordert, ihre bestehenden Aktionspläne zu überarbeiten und stärker an der Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen auszurichten.

Zur Stellungnahme auf der Webseite der Monitoring-Stelle UN-BRK

(Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte)

 


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