07.09.2015 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Monitoring-Stelle veröffentlicht zentrale Punkte der Thematischen Studie des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte zu Artikel 19 UN-BRK auf Deutsch

Im Dezember 2014 hat das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte eine Thematische Studie zum Recht von Menschen mit Behinderungen auf unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft (Artikel 19 UN-BRK) veröffentlicht. Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention hat daraus die wesentlichen Punkte zusammengefasst und in deutscher Sprache veröffentlicht.

Die Studie trägt zur Klärung der menschenrechtlichen Verpflichtungen bei, die sich aus Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention ergeben.

Das Hochkommissariat führt drei zentrale Elemente des Rechts auf unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft aus:

  • Wahlfreiheit,
  • Unterstützung und die
  • Verfügbarkeit von gemeindenahen Diensten und Infrastrukturen.

In diesem Zusammenhang müssen die rechtliche Handlungsfähigkeit aller Menschen mit Behinderungen anerkannt, Zwangsunterbringungen verboten und ein Prozess der De-Institutionalisierung angestoßen werden.

Der UN-Menschenrechtsrat, das höchste Gremium der Staatenvertreter in diesem Bereich, fordert die Staatengemeinschaft auf, die Ergebnisse der Studie zu berücksichtigen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

Die Information in deutscher Sprache (der englische Originaltext der Studie befindet sich im Anhang des Dokuments) gibt es auf der Website der Monitoring-Stelle unter folgendem Link:

www.institut-fuer-menschenrechte.de

(Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte, Pressemitteilung der Monitoring-Stelle vom 03.09.2015)


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