18.11.2015 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Monitoring-Stelle zur UN-BRK: Inklusionsstärkungsgesetz in NRW hat Vorbildcharakter für andere Bundesländer

Das Deutsche Institut für Menschenrechte begrüßt die Gesetzesinitiative Nordrhein-Westfalens, das mit dem "Gesetz zur Stärkung der Sozialen Inklusion in Nordrhein-Westfalen" die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) auf Landes- und kommunaler Ebene voranbringen will. In einer Pressemitteilung spricht Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle zur UN-BRK, von einem "Schlüsselprojekt", das "Vorbildcharakter" für andere Bundesländer habe.

Am 18. November 2015 findet zum so genannten Inklusionsstärkungsgesetz eine öffentliche Anhörung vor dem Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales im Düsseldorfer Landtag statt, an der Aichele als Sachverständiger teilnimmt.

Weitere Informationen:

Pressemitteilung "Inklusionsstärkungsgesetz in NRW hat Vorbildcharakter für andere Bundesländer" vom 17.11.2015

(Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte)

 


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