10.12.2012 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Monitoringstelle empfiehlt intensive parlamentarische Diskussion zum Thema Menschenrechte und Psychiatrie

Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention findet in ihrer Stellungnahme anlässlich der Öffentlichen Anhörung am Montag, den 10. Dezember 2012, im Rahmen der 105. Sitzung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages klare Worte.

Bei dem Gesetzesentwurf "Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme" (Bundestagsdrucksache 17/11513) der Fraktionen der CDU/CSU und FDP sieht sie die Partizipationsverpflichtung aus der UN-Behindertenrechtskonvention nicht erfüllt, außerdem hat sie Zweifel an der Menschenrechtskonformität der Vorschläge. Es sei vorrangig, in einem intensiven Prozess die psychiatrischen Versorgungsstrukturen zu prüfen und fortzuentwickeln.

Stellungnahme der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention anlässlich der Öffentlichen Anhörung am 10. Dezember 2012 im Rahmen der 105. Sitzung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages, PDF, 13 Seiten vom Dezember 2012

Quelle: Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention

 


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