21.02.2020
Verwaltung, Verbände, Organisationen
Mustergeschäftsordnung für die Vermittlungsstelle in Werkstätten für behinderte Menschen
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen (BAG WfbM) und Werkstatträte Deutschland haben gemeinsam eine Mustergeschäftsordnung für die Vermittlungsstelle in WfbM veröffentlicht.
Nach § 6 Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO) können sowohl Werkstattrat und Frauenbeauftragte als auch die Werkstattleitung bei Konflikten in Angelegenheiten der Mitwirkung, Mitbestimmung und Interessenvertretung die Vermittlungsstelle anrufen. Die Vermittlungsstelle macht in diesen Fällen einen Einigungsvorschlag und die Werkstattleitung entscheidet unter Berücksichtigung dieses Vorschlages.
Die Mustergeschäftsordnung ist im offenen Downloadbereich der BAG WfbM verfügbar:
Zum offenen Dowloadbereich der BAG WfbM
(Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen)
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