21.02.2020 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Mustergeschäftsordnung für die Vermittlungsstelle in Werkstätten für behinderte Menschen

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen (BAG WfbM) und Werkstatträte Deutschland haben gemeinsam eine Mustergeschäftsordnung für die Vermittlungsstelle in WfbM veröffentlicht.

Nach § 6 Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO) können sowohl Werkstattrat und Frauenbeauftragte als auch die Werkstattleitung bei Konflikten in Angelegenheiten der Mitwirkung, Mitbestimmung und Interessenvertretung die Vermittlungsstelle anrufen. Die Vermittlungsstelle macht in diesen Fällen einen Einigungsvorschlag und die Werkstattleitung entscheidet unter Berücksichtigung dieses Vorschlages.

Die Mustergeschäftsordnung ist im offenen Downloadbereich der BAG WfbM verfügbar:

Zum offenen Dowloadbereich der BAG WfbM

(Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen)


Kommentare (1)

  1. Wenzel Ralf
    Wenzel Ralf 19.03.2020
    Da mein Sohn in einer WfbM arbeitet, finde ich es wichtig Informationen, und neue Kommentare zu lesen. Es ist mir unverständlich warum Menschen die in einer WfbM arbeiten nicht den Mindestlohn bekommen. Den auch diese Menschen haben Wünsche, der Hungerlohn ist für mich eine Frechheit. Übrigens haben sich die Abgeordneten des Bundestages ihr Gehalt um über 58% erhöht. Für was eigentlich, Arbeit kann man das was die dort leisten nicht nennen.

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