15.06.2011 Politik

Nationaler Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Am 15. Juni 2011 hat das Bundeskabinett den Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) beschlossen. Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist mit ihrer Ratifizierung am 26. März 2009 für Deutschland völkerrechtlich verbindlich geworden und bildet den neuen Rechtsrahmen für die deutsche Behindertenpolitik.

Ziel der Konvention ist es, dass Menschen mit Behinderungen von den Menschenrechten Gebrauch machen können, und zwar in gleichem Maße wie nichtbehinderte Menschen. Die UN-BRK steht für einen konsequenten Wechsel vom staatlichen Fürsorgeprinzip hin zum Recht auf umfassende gesellschaftliche Teilhabe. Die Konvention hat einen Perspektivwechsel eingeleitet, der durch den Begriff „Inklusion“ gekennzeichnet ist. Die Teilhabe behinderter Menschen erfolgt demnach nicht durch deren Anpassung an die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, vielmehr richtet die Gesellschaft ihre Strukturen und Institutionen an den Bedürfnissen und Möglichkeiten aller Mitglieder und damit auch der behinderten Menschen aus.

Am 15. Juni 2011 hat das Bundeskabinett den Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK beschlossen. Ziel ist es, dass sich Menschen mit Behinderung von Anfang an aktiv für ihre eigenen Belange einbringen können. Dabei handelt es sich um eine Aufgabe, bei der Bund, Länder und Kommunen sowie alle gesellschaftlichen Gruppen mit einbezogen werden müssen. Zur Teilhabe gehören die Arbeitswelt, das Bildungswesen, die Gesundheitsversorgung ebenso wie Sport, Kultur und Politik auf allen Entscheidungsebenen. Menschen mit und ohne Behinderung müssen miteinander im Dialog sein und bleiben.

Zum Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung (PDF) auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)

 (Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales)


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