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Die Leistungserbringer der beruflichen Rehabilitation stellen in ihrem Diskussionspapier "Gemeinsam Zukunft gestalten" dar, welche Punkte im Hinblick auf ein Teilhabegesetz aus ihrer Sicht wichtig sind. Der Fokus des Papiers liegt in der Sicherstellung umfassender Rehabilitationsdienste und Programme für Menschen mit Teilhabebeeinträchtigungen auf dem Gebiet der Bildung und Beschäftigung i.S.d. UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung.
Nach Auffassung des NbR biete das SGB IX bereits jetzt eine rechtliche Grundlage, "Menschen mit Behinderung in die Lage zu versetzen, ein Höchstmaß an Unabhängigkeit, umfassende körperliche, geistige, soziale und berufliche Fähigkeiten sowie die volle Einbeziehung in alle Aspekte des Lebens zu erreichen und zu bewahren" (Art. 26 (1) UN-BRK). Es gelte, diese personenzentriert und praxisorientiert weiterzuentwickeln und mit Leben zu füllen.
Die beteiligten Arbeitsgemeinschaften der Leistungserbringer der beruflichen Rehabilitation i.S.d. § 19 SGB IX:
Link zum Diskussionspapier "Gemeinsam Zukunft gestalten" vom 05.05.2014
(Quelle: Netzwerk berufliche Rehabilitation)
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