02.05.2017 Sonstige Veröffentlichungen

Neuauflage des bvkm-Rechtsratgebers „Mein Kind ist behindert – diese Hilfen gibt es“

Der Ratgeber „Mein Kind ist behindert – diese Hilfen gibt es“ des Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm) wurde aktualisiert und enthält alle für Menschen mit Behinderungen wichtigen Rechtsänderungen, die zum 1. Januar 2017 in Kraft getreten sind.

Auf 50 Seiten erfahren behinderte Menschen und ihre Angehörigen, welche Leistungen von den Kranken- und Pflegekassen erbracht werden und welche Vergünstigungen man mit einem Schwerbehindertenausweis erhält. Der Ratgeber berücksichtigt dabei insbesondere die Änderungen, die sich durch die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs zum 1. Januar 2017 im Recht der Pflegeversicherung ergeben haben.

Dargestellt werden auch die Verbesserungen, die das Bundesteilhabegesetz bei der Heranziehung von Einkommen und Vermögen im Falle des Bezuges von Leistungen der Eingliederungshilfe sowie der Hilfe zur Pflege vorsieht. Berücksichtigt wurde ebenfalls das neue Regelbedarfsermittlungsgesetz. Es sieht höhere Regelsätze für Bezieher von Leistungen der Grundsicherung vor und wirkt sich unter anderem auf die Höhe des Taschengeldes für Heimbewohner aus.

Darüber hinaus enthält der Ratgeber Erläuterungen für Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, und erklärt unter welchen Voraussetzungen sie die genannten Leistungen beanspruchen können.


Nachtrag: 2020 wurde der Ratgeber erneut aktualisiert.

Er steht auf der Webseite des bvkm kostenlos und in mehreren Sprachen als Download zur Verfügung:

Mein Kind ist behindert // (div. Sprachen)

(Quelle: Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V.)


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