22.10.2014 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Neue Ausgestaltung der Schnittstelle zwischen Eingliederungshilfe und Pflege

Die Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. geht in ihrem Positionspapier "Die neue Ausgestaltung der Schnittstelle zwischen Eingliederungshilfe und Pflege" auf die gegenseitigen Auswirkungen ein, die durch ein neues Bundesteilhabegesetz und die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes im Zuge des 2. Pflegestärkungsgesetzes entstehen.

Die Lebenshilfe fordert, dass Eingliederungshilfe und Pflege nebeneinander bestehen bleiben. Ziel sei es, behinderten Menschen die freie Wahl des Wohnorts und der Leistungserbringung in der Pflege zu ermöglichen. 

In der Praxis würden Leistungen zur Teilhabe häufig zugunsten von Pflegeleistungen eingespart werden, dies sei nicht länger hinnehmbar. Vielmehr müsse gewährleistet sein, dass kein Mensch mit Behinderung mehr wegen eines ansteigenden Pflegebedarfs umziehen muss. Die Pflege im eigenen Heim soll Menschen mit Behinderung ebenso ermöglicht werden wie Menschen ohne Behinderung.

Voraussetzung für die Erreichung dieser Ziele sei auch, dass die Pflegeversicherung und die gesetzliche Krankenversicherung jeden Wohnort des Leistungsberechtigten als Häuslichkeit anerkennen.

Zum Positionspapier "Die neue Ausgestaltung der Schnittstelle zwischen Eingliederungshilfe und Pflege"

(Quelle: Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V.)

 


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