04.03.2021 Internationales

Neue EU-Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Die Europäische Kommission will die uneingeschränkte und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit einer Behinderung an der Gesellschaft stärken und bisherige Maßnahmen auf europäischer Ebene weiter ausbauen. Dazu hat sie am 3. März 2021 eine Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (2021–2030) veröffentlicht.

Die neue Strategie baut auf ihrer Vorgängerstrategie, der Europäischen Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2010–2020, auf und trägt zur Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte bei, für die die Kommission einen Aktionsplan annehmen wird. Dieser soll als Kompass für die Beschäftigungs- und Sozialpolitik in Europa dienen.

In der Zehnjahresstrategie werden Leitinitiativen zu drei Hauptthemen dargelegt:

  • EU-Rechte: Die Europäische Kommission will bis Ende 2023 einen Europäischen Behindertenausweis für alle EU-Länder vorschlagen. Dieser soll die gegenseitige Anerkennung des Behindertenstatus zwischen den Mitgliedstaaten erleichtern und Menschen mit Behinderungen bei der Wahrnehmung ihres Rechts auf Freizügigkeit unterstützen. Die Kommission wird auch eng mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um die Teilnahme von Menschen mit Behinderungen am Wahlprozess zu gewährleisten.
  • Unabhängige Lebensführung und Autonomie: Menschen mit Behinderungen haben das Recht, eigenständig zu leben und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben möchten. Um ein unabhängiges Leben und die Inklusion in der Gemeinschaft zu fördern, wird die Kommission Leitlinien entwickeln und eine Initiative zur Verbesserung der sozialen Dienste für Menschen mit Behinderungen einleiten.
  • Nichtdiskriminierung und Chancengleichheit: Die Strategie zielt darauf ab, Menschen mit einer Behinderung vor jeglicher Form von Diskriminierung und Gewalt zu schützen. Sie soll Chancengleichheit und gleichberechtigten Zugang in den Bereichen Justiz, Bildung, Kultur, Sport und Tourismus gewährleisten. Darüber hinaus muss ein gleichberechtigter Zugang zu allen Gesundheitsdiensten und zur Beschäftigung sichergestellt sein.

Die Europäische Kommission will zudem 2022 das europäische Ressourcenzentrum „AccessibleEU“ (Barrierefreie EU) einrichten, um eine Wissensbasis mit Informationen und bewährten Verfahren zur Barrierefreiheit in allen Bereichen aufzubauen. Bisher bilden zwar der europäische Rechtsakt zur Barrierefreiheit und die Richtlinie über den barrierefreien Zugang zum Internet sowie Fahrgastrechte einen soliden Rechtsrahmen. Viele Bereiche fallen aber nach wie vor nicht unter die EU-Vorschriften.

Die Kommission wird des Weiteren eine Plattform für das Thema Behinderungen einrichten, um die für die Umsetzung des Übereinkommens zuständigen nationalen Behörden, Organisationen von Menschen mit Behinderungen und die Kommission zusammenzubringen. Dies soll die Umsetzung der Strategie unterstützen sowie die Zusammenarbeit und den Austausch bei der Umsetzung des Übereinkommens verbessern. Die Plattform soll über eine umfassende Online-Präsenz verfügen und die Kontinuität der Tätigkeiten gewährleisten. Auch will die EU Instrumente wie technische Hilfe und Finanzierungsprogramme, Unterstützung über EU-Delegationen, politische Dialoge und Arbeiten in multilateralen Foren nutzen, um Partnerländer bei ihren Bemühungen um die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zu unterstützen und Leitlinien für die Umsetzung der Ziele für nachhaltige Entwicklung unter Einbeziehung von Menschen mit einer Behinderung bereitzustellen.

Vollständige Pressemitteilung mit weiteren Informationen zur EU-Strategie: Neue EU-Strategie für Menschen mit einer Behinderung soll mehr Teilhabe garantieren

(Quelle: Europäische Kommission – Vertretung in Deutschland)


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